/Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Sie ist teilweise mit der BITV 2.0 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0 / WCAG 2.1:
- Einige Textelemente weisen möglicherweise nicht den erforderlichen Mindestkontrast von 4,5:1 auf (WCAG 1.4.3).
- Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokus-Indikator möglicherweise nicht ausreichend sichtbar (WCAG 2.4.7).
Unverhältnismäßige Belastung:
Derzeit keine Inhalte aufgrund unverhältnismäßiger Belastung ausgenommen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.01.2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit benötigen, können Sie uns kontaktieren:
MODULAR DESIGN GmbH
Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main
E-Mail: info@modular-design.de
Telefon: 069 505060-4488
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von zwei Wochen zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Technische Informationen
Diese Website wurde mit folgenden Technologien erstellt:
- HTML5 mit semantischen Elementen
- CSS3 mit Unterstützung für prefers-reduced-motion
- JavaScript (Vue.js / Nuxt)
- WAI-ARIA für erweiterte Barrierefreiheit
Die Website ist optimiert für aktuelle Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) und sollte mit gängigen Screenreadern wie NVDA, JAWS und VoiceOver kompatibel sein.